Hospizhilfe zu aktuellem Urteil des BGH

In einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 2 StR 454/09) vom 25. Juni 2010 hat der Bundesgerichtshof das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt, indem er urteilte, dass (im strafrechtlichen Sinne) eine entsprechende Einwilligung des Patienten sowohl das Unterlassen weiterer lebenserhaltender Maßnahmen rechtfertige als auch die aktive Beendigung oder Verhinderung einer von dem Patienten nicht oder nicht mehr gewollten Behandlung. Die zur Straffreiheit führende Einwilligung könne bei einem nicht einwilligungsfähigen Patienten auch zuvor in einer Patientenverfügung oder sogar in einer mündlichen Äußerung gegeben worden sein.(Quelle: Wikipedia)

Regina Heygster

In einem Buten & Binnen-Beitrag von Radio Bremen  nimmt die neue 1. Vorsitzende der Hospizhilfe, Regina Heygster, Stellung zum Thema (externer Link zu Radio Bremen – Copyright Grafik: Radio Bremen)
________________________________________________________________________________________________

db2Hospiz – Ein anderer Umgang mit Sterben, Tod und Trauer

Das Wort Hospiz kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Herberge, Unterkunft. Im Mittelalter fanden Reisende, Hilfsbedürftige und Kranke in Hospizen Schutz, Beistand und Gastfreundschaft.

db2Wer sind wir?

Die Bremer Hospizhilfe wurde 1990 in Bremen-Nord gegründet. Die Initiatoren wollten schwerst- und sterbenskranken Menschen ein würdevolles Leben angesichts der Todesdrohung durch unheilbare Krankheit ermöglichen. Sie wußten sich dabei humanen und christlichen Wertvorstellungen verpflichtet.
Nach fast 5 Jahren erfolgreicher Arbeit wurde die Hospizhilfe ab Herbst 1995 ein eingetragener Verein. Er ist vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

db2Warum sind wir tätig geworden?

Die Ängste des Menschen vor dem Sterben, insbesondere die Angst vor Schmerzen und Leiden sowie vor Einsamkeit und die Sorge vor menschenunwürdigem Gebrauch moderner Medizintechniken werden durch die Euthanasiebewegung mit dem Vorschlag von Tötung auf Verlangen beantwortet.
Mit der Hospizbewegung in der Bundesrepublik lehnt die Hospizhilfe Bremen e.V. aktive Sterbehilfe strikt ab.
Die im und für den Verein Tätigen sind überzeugt davon, dass die Antwort auf diese Ängste nur in der

- bestmöglichen Betreuung Schwerkranker und Sterbender
- Linderung von Schmerzen und Leiden sowie
- mitfühlenden Begleitung

liegen kann.

db2Die Ziele

Die meisten Menschen wollen dort sterben, wo sie leben, in ihrem Zuhause.
Deswegen bietet die Hospizhilfe Bremen e.V. diese Lebensbegleitung für Sterbenskranke an:

- zu Hause
- in Krankenhäusern
- in Wohn- und Pflegeheimen
- in Hospizen

Auch Angehörigen (vor und nach dem Abschied) wird auf Wunsch beigestanden und sie werden in der Begleitung unterstützt. Die Arbeit geschieht als ergänzende Hilfe zu schon bestehenden pflegerischen und anderen Diensten und Einrichtungen.

db2Die Umsetzung der guten Idee

Die breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit mit der Darstellung unserer Tätigkeit soll Menschen für die Hospiz-Idee interessieren und sie (dafür) gewinnen. Die Hospizhilfe Bremen e.V. unterstützt bestehende Einrichtungen und Dienste beratend und aktiv bei der Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden. Dabei stellen zahlreiche ehrenamtliche Hospizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Zeit, Wissen und Mitfühlen zur Verfügung.

Diese Ehrenamtlichen werden umfassend auf ihre Aufgaben vorbereitet, indem sie für die Bereiche sensibilisiert werden, die in der Sterbebegleitung und in krisenhaften Situationen wichtig sind, wie z.B.

- Selbstwahrnehmung
- Gesprächsführung
- Pflegerische Handreichungen

Diese Vorbereitung wird von qualifizierten und kompetenten Aus- und Fortbildern und Fortbilderinnen durchgeführt. Darüber hinaus werden die ehrenamtlichen Freiwilligen in ihrer Tätigkeit durch erfahrene und geschulte Fachkräfte begleitet.

db2Was kostet eine Begleitung?

Wir arbeiten ehrenamtlich und kostenlos für die Betroffenen.
Wir sind konfessionell nicht gebunden, allerdings erhalten wir von der Bremischen Evangelischen Kirche einen Zuschuss.